just-publish.com

AGB Shop und Aufträge

1. Geltungsbereich

Diese Homepage dient dazu, Interessenten über die Angebote von Just Publish zu informieren. Kommt es zum Vertrag, Auftrag, Vereinbarungen aller Art, tatsächlich erbrachten Leistungen o.ä., gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Just Publish ohne Ausnahme und schließen dazu widersprüchliche AGB des Auftraggebers aus.

2. Urheberrechte

Soweit Just Publish Leistungen (Entwürfe, digitale Daten usw.) erbringt, die Urheberrechte entstehen lassen, handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen beim Kunden gerichtet ist. Die Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und Just Publish stehen die Ansprüche aus z.B. § 97 ff Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu. Welche Nutzungsrechte – erst nach vollständiger Zahlung – auf den Auftragnehmer übergehen, ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung. Das Recht der Just Publish, auf Vervielfältigungsstücken und Veröffentlichungen namentlich als Urheber genannt zu werden, bleibt davon unberührt.

2.1 Entwürfe und Daten

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

  • Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Grafikdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  •  Hat Just Publish dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Grafikdesigners geändert werden

2.2. BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Grafikdesigner unentgeltlich mindestens ein  einwandfreies Belegexemplar. Der Grafikdesigner ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

2.3 Stockfotografie

Just Publish kann die von ihr erworbenen Lizenzen nicht auf Sie übertragen.

3. Pflichten und ihre Grenzen

Diese AGB der Just Publish regeln ergänzend zu den individuell ausgehandelten Vertragselementen – die von AGB-Klauseln abweichen können – jedes Vertrags-/Auftragsverhältnis. Dabei übernimmt Just Publish nur die schriftlich ausdrücklich geregelten Pflichten, keine darüber hinaus, auch nicht im Beratungsbereich (z.B. zu Rechtsfragen, zur urheberrechtlichen Eintragungsfähigkeit, möglichen Wettbewerbsverstöße durch Inhalte der Website, rechtlichen Konsequenzen der DSGVO etc.)

Just Publish kann ohne Rechtspflicht sinnvolle Maßnahmen anregen.

4. Vertragsumfang

4.1. Just Publish hat künstlerische Gestaltungsfreiheit. Änderungswünsche sind nach dem Stundensatz Design zu vergüten. Der Urheberrechtsschutz (vgl. oben Ziff. 2 gilt auch für künstlerische Gestaltung, die Verletzung kann Rechtsfolgen im Bereich Unterlassung und Schadensersatz auslösen.

4.2. Für Lieferverzögerungen, aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. die Beibringung von Informationen, Vorgaben, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben o. a.) kann Just Publish nicht haftbar gemacht werden.

3.1. Teillieferungen der Just Publish sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Auftraggeber daraus nicht ergeben.

3.2. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Webdesignerin und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von der Webdesignerin ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Webdesignerin vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. 

5. Vergütung

Auftrag und Vergütung werden unter Einbeziehung dieser AGB individualvertraglich geregelt. Darüber hinaus erfolgende Tätigkeit (z.B. Auftraggeber wünscht Änderung, Ergänzung o.ä) wird ohne gesonderte Vereinbarung vergütet:

Jede nicht ausdrücklich geregelte Tätigkeit (Design usw.): 75,– € Stunde

Fremdkosten: Z.B. der Erwerb von zusätzlichem Grafikmateial evtl. Stockfotografie

Die Rechnungsstellung erfolgt:

  • Premade-Cover: Nur Vorauszahlung
  • Individuelles Cover: 50% Abschlagzahlung im Voraus
  • Webdesign: 75 % Abschlagzahlung im Voraus
  • Grafikdesign: 50 % Abschlagszahlung im Voraus
  • Buchsatz: 50 % Abschlagzahlung im Voraus
  • Lektorat: 75 % Abschlagzahlung im Voraus
  • Schlussrechnung nach Abnahme
 
Es gilt die aktuelle Preisliste der Just Publish bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

5.1. Fälligkeit

Die Vergütung ist mit der jeweils erstellten Rechnung fällig. Reklamationen sind unverzüglich mitzuteilen. Mit Zahlung gilt die Rechnung als anerkannt. Mängelrügen o.ä. begründen das Rechts auf z.B. Mängelbeseitigung, entbinden aber nicht von der Pflicht, die Rechnung zu bezahlen.

Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 2-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

6. Umgang mit Daten

Die ab Mai 2018 gültige Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung müssen Just Publish und der Interessent regelmäßig die Daten austauschen/bereitstellen, die für die Verhandlung und Durchführung des Vertrages/Auftrags erforderlich sind. Ohne diese Daten wird z.B. Just Publish regelmäßig den Auftrag nicht annehmen oder durchführen können. Kommt der Vertrag/Auftrag nicht zustande, kann der Interessent in schriftlicher Form Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO). Gesetzlich hat er unterhalb dieser Schwelle der Löschung das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Berichtigung (Art. 16), Auskunft (Art. 15) oder Widerspruch (Art. 21, jeweils DSGVO)

Regelungslücken allgemeiner Art werden nachfolgend wie folgt geschlossen:

6.1. Datenübertrag

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen etc. können durch Telefon, Mail, Kopien, Datenträger aller Art etc. weitere personenbezogene Daten aufgenommen werden. Teilt der Auftraggeber Just Publish eigene Daten oder Daten Dritter (z.B. Kunden) mit, ist er verpflichtet, ihr die (sich aus z.B. der DSGVO und den Umständen des Einzelfalls) gebotenen Maßnahmen (Speicherung, Sicherung, Anonymisierung, Löschung usw.) rechtzeitig mitzuteilen und die sich daraus ergebenden Kosten zu tragen. Die Verwendung etc. wird individualvertraglich konkretisiert.

6.2. Vertragsrelevante Daten

Soweit vor allem digitale Systeme (Website o.ä.), die die am Auftrag Beteiligten nutzen (Google Analytics etc.) nach deren Kenntnis Datenschutzrisiken enthalten, informieren sie die anderen Beteiligten unaufgefordert darüber und teilen mit, wie man diese vermeidet, beseitigt, o.ä.. Ist dies nicht – gemessen am Volumen von Auftrag etc. – in zumutbarer Weise zu erledigen (Blockiersysteme usw.) gilt die Inkaufnahme dieses Risikos als vereinbart. Art. 30 bis 35 DSGVO gelten entsprechend.

6.3. Wahrnehmung berechtigter Interessen

Pflichten nach z.B. der DSGVO (Löschung von Daten usw.) werden individualvertraglich nach den Grundsätzen der Wahrnehmung berechtigter Interessen eingeschränkt. Auch ohne eine solche Regelung darf Just Publish alle Daten speichern, die sie gegebenenfalls zur Durchführung vertraglicher Pflichten (Pflege der Website usw.) oder Einhaltung rechtlicher Vorschriften (Verjährung, 3-30 Jahre, §§ 195 ff BGB) benötigt. Insofern bleiben Rechte wie oben Ziff. 6 benannt, bestehen.

7. Haftung

Just Publish erstellt auftragsgemäß zum Teil kurzlebige (Flyer o.ä.) zum Teil der Änderung durch den Nutzer unterworfene Produkte (Websites, Newsletter usw.). Soweit nicht individuell anderweitig geregelt, verjähren daher Haftungsansprüche gegen sie binnen 30 Tagen nach Abnahme des Werks (Übergang in die Risikosphäre des Auftraggebers).

7.1. Haftungsbeschränkung

Das Werk von Just Publish wird oft in enger Kooperation mit dem Auftraggeber, Dritten usw. erstellt. Daher haftet sie, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Bereich typischen vorhersehbaren Schadens. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn. Sie haftet auch nicht für In-Time-Regelungen, die sie vertraglich grundsätzlich nicht vereinbart.

Wünscht der Auftraggeber in diesen Bereichen eine Haftung, hat er die Kosten der dafür gesondert abzuschließenden Haftpflichtversicherung zu tragen. Kommt kein Versicherungsvertrag zustande, bleibt es beim Haftungsausschluss.

7.2. Risikosphäre Dritter

Für Schäden aus der Risikosphäre Dritter (oben Ziff. 3.2.) haftet Just Publish nicht, mit Ausnahme des Auswahlverschuldens. Sie tritt, soweit erforderlich, eigene Ansprüche auf Gewährleistung, Schadensersatz o.ä. an den Auftraggeber ab und verpflichtet sich, ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen.

7.3. Risikosphäre Auftraggeber

Der Auftraggeber stellt Just Publish von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen eines Verhaltens gegen Just Publish stellen, für das der Auftraggeber die Verantwortung trägt.

7.4. Abnahme

Mit der Freigabe von Entwürfen, digitalen Daten, Ausarbeitungen usw. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die nunmehr in seine Risikosphäre fallende Nutzung und die Haftung der Just Publish entfällt.

7.5. Haftung außerhalb von Kernbereichen

Die Just Publish ist weder Jurist noch Patentanwalt oder sonst außerhalb ihrer Kernkompetenzen beruflich tätig.

Sie haftet daher ohne ausdrückliche vertragliche Regelung (z.B. über die Einschaltung eines entsprechenden Dienstleisters) nicht für diesbezüglich mögliche Eigenschaften des Produktes (Neuheit, wettbewerbs-und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, Eintragungsfähigkeit als Gebrauchsmuster o.ä.). Sie haftet auch nicht für grammatikalische Fehler, Rechtschreibung, AGB des Auftraggebers etc..

7.6. Abnahme

Sämtliche Daten zur Freigabe-oder sonstigen Abnahmeentscheidung werden dem Auftraggeber zur Endabnahme vorgelegt, so dass dieser alle erforderlichen Prüfungen, Nachfragen etc. vornehmen kann. Reagiert er nicht, darf Just Publish eine Abnahmefrist setzen. Ohne weitere Reaktion gilt diese als Abnahmetermin. Just Publish darf dann (zur Auslösung der Fälligkeit des Honoraranspruchs) ihre Arbeit abschließen und Schlussabrechnung erteilen.

7.7. Bild-und Lizenzrechte

Wird im Sinne von Ziff. 3.2. dieser AGB die Just Publish mit Nachforschungen, Lizenzkäufen, Kauf von Bildrechten usw. beauftragt, hat sie das Recht, zusätzlich zu den Kosten (Ziff. 3.2. in Verbindung mit Ziff. 5 der AGB) die vorgesehene Vergütung für Nachforschungen (Ziff. 5 der AGB) zu verlangen.

Für alle Elemente, deren Einfügung, Nutzung usw. der Auftraggeber verlangt (auch angeblich lizenzfreie Bilder usw.) haftet alleine dieser und stellt Just Publish von allen Ansprüchen Dritter frei.

7.8. Haftung für Mehraufwand

Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe z.B. während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Verzögerung der Auftragserfüllung zu vertreten hat.

8. Vertragsende

Die Auftragserfüllung – regelmäßig durch Freigabe oder Abnahme des Werks – beendet das Auftrags/Vertragsverhältnis, spätestens die Bezahlung der letzten Rechnung. Je nach Sachlage können Teilabschnitte durch Teilabnahme etc. früher enden.

Vertragsverletzungen jeglicher Art seitens des Auftraggebers sowie nachweisliche Insolvenzrisiken berechtigen Just Publish zur Abmahnung, zur außerordentlichen Kündigung und Einstellung aller Arbeiten. Mit dieser werden alle als Pauschale vereinbarten Vergütungen sowie die nach Ziff. 5 tatsächlich angefallenen Vergütungen sofort fällig. Just Publish erteilt insofern eine Schlussabrechnung.

9. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus jedwedem Auftrags/Vertragsverhältnis ist der Sitz von Just Publish (Köln).

Ist eine Bestimmung der AGB unwirksam, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Die Vertragsparteien wirken zusammen, um die unwirksame Regelung durch eine rechtlich wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich-rechtlich Gewollten entspricht.